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Termine

Termine

Datum Uhrzeit Veranstaltung
06.01.2024 11:00 Neujahrsempfang im Vereinsbüro
13.01.2024 17:00 Abgesagt ! >>>>>>> Faschingsfeier im Gemeinschaftsgarten Anlage Bayreuter Straße
16.03.2024 16:00 Jahreshauptversammlung im VSK Heuweg 144, 67055 Ludwigshafen
01.04.2024 14:30 Ostereiersuche Anlage Schänzelweg
25.05.2024 08:00 Gemeinschaftsarbeit Anlage Tiefgewanne
02.06.2024 10:00 Gartenbegehung Anlage Tiefgewanne
08.06.2024 08:00 Gemeinschaftsarbeit Anlage Schänzelweg
08.06.2024 08:00 Gemeinschaftsarbeit Anlage Bayreutherstrasse
09.06.2024 10:00 Gartenbegehung Anlage Katzengalgen / Bayreutherstrasse
15.06.2024 10:00 Gartenbegehung Anlage Schänzelweg
15.06.2024 10:00 Gartenfest - 100 Jahre "Große-Blies" - Tag des Gartens Anlage Schänzelweg
14.09.2024 18:30 100 Jahre "Große-Blies" Feier im ESV 67061 Ludwigshafen Oskar-Vongerichten-Strasse 7
xx.09.2024 xx:xx Vereinsausflug (Datum wird noch bekannt gegeben)
05.10.2024 17:00 Oktoberfest im Gemeinschaftsgarten Bayreutherstrasse
19.10.2024 08:00 Gemeinschaftsarbeit Anlage Tiefgewanne
19.10.2024 08:00 Gemeinschaftsarbeit Anlage Schänzelweg
14.12.2024 16:00 Glühweinfest in der Anlage Schänzelweg

Unsere 4 Anlagen vorgestellt

Vorstandschaft mit erweiterten Vorstand

Impressionen


Verschiedene Fotos

Blütenpracht

Blumenpracht

Obst


Gartenbegehungen 2023

Schänzelweg

Tiefgewanne

Bayreuther Str.

Katzengalgen


Aktivitäten der anderen Art

Sommerfest 2023

Ehrungen 2023

Vereinsausflug 2023

Gemeinschaftsarb.

Über uns

Über uns

Unser Verein ist einer der ältesten Kleingartenbauvereine in Ludwigshafen und mit 213 verpachteten Parzellen auf ca. 6,7 ha Fläche, auch einer der größten. Der Verein, mit seiner heutigen Bezeichnung, ging 1946 aus dem 1924 gegründeten Gartenbauverein West hervor. Seit 1955 sind wir dem „Landesverband Rheinland Pfalz der Kleingärtner” angeschlossen und seit Gründung 1963, sind wir Mitglied im „Stadtverband der Kleingärtner Ludwigshafen am Rhein e.V.”. Die Besonderheit unseres Vereins besteht darin, dass wir 4 Anlagen, die rund um die Blies angesiedelt sind, mit zurzeit ca. 400 Mitgliedern verwalten.

Unsere Geschäftsstelle mit Vereins-und Schulungsheim, sowie "Cafe-Nostalgie" mit Biergarten, befindet sich in unserer Dauerkleingartenanlage „Schänzelweg”.Christian-Weiß-Straße 5 67059 Ludwigshafen.





Chronik


Im Sommer des Jahres 1924 versammelten sich einige Gartenfreunde, an der Spitze unser verstorbenes Ehrenmitglied F. Sauer, mit dem Ziel, die Schrebergärten im Raume Große Blies und Schlachthofviertel (heute Valentin-Bauer-Siedlung) organisatorisch zu erfassen und die ansässigen Kleingärtner in einem Verein zusammenzuschließen.


Als Ergebnis dieser erfolgreichen Zusammenkunft wurde der Gartenbauverein West gegründet. Zeitweiliger Vorsitzender war Gartenfreund Jakob Süss. Die schwierige Lage in der sich der Verein durch die zerstreuten Gärten befand, verbesserte sich grundlegend, als ein Friesenheimer Bauer dem Verein ein großes, zusammenhängendes Gelände verpachtete. Die Gartenfreunde taten sich zusammen und demonstrierten Nachbarschaftshilfe, indem sie miteinander die Brunnen bohrten, Zäune setzten usw. Einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen leisteten unsere späteren Ehrenmitglieder R. Impertro und W. Heiden.


1935 1. August wurde dann der Gartenbauverein West ins Vereinsregister eingetragen. Vorsitzender war Rudolf Hörburger, sein Stellvertreter Jakob Süss.


1937 folgte J. Süss ins Amt des Vorsitzenden, neuer Stellvertreter wurde Hermann Heckel.


1938 wurde Anton Kayser neuer Vorsitzender, Heinrich Herrmann sein Stellvertreter. Der 2. Weltkrieg machte jedoch alle Bemühungen zunichte und als die Kleingärtner 1945 Bestandsaufnahme machten, standen sie wie viele in dieser Zeit vor dem Nichts.


1946 Nach Aufhebung des Kontrollratgesetzes, welche jegliche Vereinstätigkeit untersagte, reichten die Gartenfreunde R.Impertro, A. Mulay, J. Meyerer, F. Sauer, A. Siegele und A. König am 02.02.1946 beim damaligen Bügermeisteramt und der Militärregierung ihr Gesuch um Neugründung des Gartenbauvereins ein. Mit Schreiben vom 13.05.46 stimmte die Militärregierung zu.


Daraufhin erging folgende Einladung an alle erreichbaren Gartenfreunde: (hier Original)


Achtung Kleingärtner! Nachdem seitens der Militärregierung unter dem 13. Mai 1946 die Neugründung des früheren Gartenbau vereins West unter dem neuen Namen Kleingartenbauverein Große Blies genehmigt worden ist, laden wir alle früheren Mitglieder zu der am Sonntag, den 02. Juni 1946, nachmittags 3 Uhr im Lokal "Zweig", Ludwigshafen am Rhein, Blücherstrasse 24, stattfindenden gründungsversammlung ein. Pünktliches Erscheinen ist Pflicht und schon mit Rücksichtnahme auf die Anwesenheit des Delegierten der Militärregierung geboten. Wir erwarten daher, daß jeder Garteninhaber bzw. Pächter des Schlachthofgebietes und der Großen Blies erscheint, da sonst Nachteile für den Betreffenden wahrscheinlich nicht zu vermeiden sind.
Ludwigshafen am Rhein, i.A. Robert Impertro
Bei der gründungsversammlung waren 39 Gartenfreunde anwesend. Als Vorsitzender wurde Alfred Mulay, als sein Stellvertreter Adolf Siegele gewählt. (hier Protokoll)


1956 Einige Jahre später kamen wiederum große Probleme auf den Verein zu. Für die Verwaltung der stark kriegsbeschädigten Stadt Ludwigshafen, galt es, das drückende Wohnungsproblem zu lösen. Betroffene waren die Kleingärtner im Schlachthofgebiet. Auf ihren mit viel Liebe und Freude neuerstellten Gärten wuchsen nun keine Bäume und Blumen mehr, die Wohnblocks der Valentin-Bauer-Siedlung schossen nun aus dem Boden. Doch damit der Landnahme nicht genug. 1956 wurde die zusammenhängende Anlage Im Büschel gekündigt, um auf diesem Gelände die Bliesschule zu errichten. (hier Kündigung)


In dieser Zeit des Bangens und Hoffens, bestätigte sich die Richtigkeit der Entscheidung, dem Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner am 1. November 1955 beigetreten zu sein. Bei langwährenden, kräftezehrenden Verhandlungen, hatte man nun das Gewicht einer größeren Organisation, mit ihrem unermüdlichen Vorsitzenden Geyer, hinter sich. Nach etlichen Eingaben, Widersprüchen und Beschwerden, auch in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtgartenamt, wendete sich das Blatt jetzt endlich zum Guten. Die betroffenen Gärtner wurden entschädigt und als Ersatzgelände konnte das Areal am Schänzelweg als erste Dauerkleingartenanlage in Ludwigshafen erschlossen werden.


1957 wurde den Kleingärtnern von der Stadtverwaltung ein zinsfreies Darlehen , mit einer Laufzeit von 10 Jahren, zum Bau ihrer Lauben gewährt. Diese Geste seitens der Stadt war für viele Kleingärtner ein willkommenes und für die meisten auch ein bitter notwendiges Entgegenkommen. Wer hatte in den Nachkriegsjahren schon genügend Geld für den Bau einer Gartenlaube auf der hohen Kante? Jetzt konnten die Schaufeln, Hämmer, Sägen, Kellen usw. in Aktion treten und in Windeseile nahmen die Bauten Gestalt an. Nach harter Arbeit und Entbehrungen, jedoch auch mit dem Gefühl gemeinsam etwas geschaffen zu haben, wurde die Anlage dann am Tag des Gartens, dem 15. Juni 1958, mit einer Festver- anstaltung offiziell eröffnet. (hier Einladung) Diese Neuanlage wurde dann im Bundeswettbewerb mit einer Goldplakette ausgezeichnet.


Neuanlage
Neuanlage

1959.23.Februar wurde der Verein nun unter der Bezeichnung Kleingartenbauverein Große Blies e. V. in das beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingetragen.


1963 wurde der Stadtverband der Kleingärtner Ludwigshafen am Rhein e.V. gegründet, dem seither auch der Kleingartenbauverein Große Blies e.V. angehört.


1971.15.Januar wurde der Neueintrag umgeschrieben, da bis zum letztgenannten Datum noch der Vorgängerverein West und der Kleingartenbauverein Große Blies im Vereinsregister geführt wurden.Vorsitzender war zu diesem Zeitpunkt Alfred Guth, sein Stellvertreter Gerhard Tietz. Vorgänger waren die Gartenfreunde Georg Lampl und Heinrich Deutsch. Zu dieser Zeit verwaltete der Kleingartenbauverein Große Blies vier Kleingartenanlagen:Die Neuanlage Schänzelweg, die Anlage im Tiefgewanne, die Gärten an der Bayreuther Strasse und im Katzengalgen. Diese Dezentralisierung war oftmals dann Vater eines Gedankens, der jedoch aus finanziellen und anderen Gründen immer wieder verworfen wurde: eine zentrale Begegnungsstätte des Vereins, ein Vereinsheim.


1977 wurde Günter Gass neuer Vorsitzender des Vereins, mit 25 Jahren der jüngste in der Vereinsgeschichte. Zum Stellvertreter wurde Wilhelm Foltz gewählt. Noch im gleichen Jahr wurde zusammen mit dem Grünflächenamt der Stadt Ludwigshafen der Plan für ein Vereinsheim erstellt und im Herbst begannen bereits die ersten Arbeiten. Ein milder Winter begünstigte das Bauvorhaben, so daß nur kurze Zeit nach Baubeginn Richtfest gefeiert wurde. Der Gemeinschaftssinn war wieder voll erwacht und bald präsentierte sich selbst den größten Skeptikern ein urgemütliches Vereinsheim.


Noch 1977 wurde eine aus der Mode gekommene Tradition neu belebt, das Sommerfest des Vereins wurde reaktiviert. Die Arbeitswilligkeit der Kleingärtner war damit jedoch noch nicht erschöpft, dem Vereinsheim wurde eine Geschäftsstelle angegliedert, die Terasse wurde überdacht. hier klicken


Den Besucher der Anlage Schänzelweg erwartet heute ein schmuckes Vereinsheim zur Rast und gibt den Kleingärtnern ausreichend Gelegenheit zum Gedankenaustausch. Aber auch in den anderen Anlagen wurde investiert. Insbesondere veränderte sich das Gesicht der Anlage in der Bayreuther Strasse. Aus einem häßlichen Entlein wurde ein stolzer Vogel, auf den die dortigen Kleingärtner mit Recht Stolz sein können.


Auch Tiefgewanne und Katzengalgen waren vom Gedanken auf Neuerung beseelt und alle Kleingärtner gingen kräftig zu Werke. Daß der Verein in dieser Zeit alle Ausgaben ohne Aufnahme von Krediten bestreiten konnte, dankt er nicht nur seiner Vorstandschaft, sondern in gleichem Maße der aufopferungsvollen Arbeit vieler Mitglieder.


1983 folgte mit Günter Schierle ein neuer Vorsitzender, der bereits seit 1979 stellvertretender Vorsitzender war. Hermann Pauls wurde zu seinem Stellvertreter gewählt. Mit Günter Schierle wurde die Politik der Neuerung konsequent fortgeführt. Der Festplatz am Vorgelände des Vereinsheims wurde den Bedürfnissen wie Energieversorgung, Sanitäre Einrichtungen usw. angepasst. Dem Vereinsheim wurden drei Garagen bereitgestellt, die als Lager für den Verein und der Gaststätte dienen.


1987. am 12. Dezember wurden in der Anlage Schänzelweg die Toiletten fertiggestellt und sind seitdem nutzbar. Das große Zelt, das bei unseren Gartenfesten aufgestellt wird, können wir seit dem 26.03.87 zum Besitz des Kleingartenvereins zählen. In der Kleingartenanlage Tiefgewanne konnte im Jahr 1987 das 60-jährige Jubiläum gefeiert werden.


1990 wurden in der Bayreutherstrasse die Wasserleitungen verlegt, sowie ein neuer Weg gebaut. Auch in der Anlage Tiefgewanne wurde ein neuer Weg gebaut.


1991 wurde Helmut Korn zum 1. Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter war bis 1994 Erwin Heiden, danach das spätere Ehrenmitglied Heinrich Machwirth.


Das einst noch urgemütliche Vereinsheim war aufgrund seiner räumlich beschränkten Kapazität, den steigenden Anforderungen nur noch schwerlich gewachsen. Zu Mitgliederversammlungen oder sonstigen größeren Veranstaltungen mussten immer andere Räumlichkeiten angemietet werden. Um diese Mietkosten einzusparen und dem Wunsche der Gaststättenpächter, nach einem Nebenraum, zu entsprechen, entschloss man sich zur Erweiterung des Vereinsheims.


1993 wurde Bauantrag gestellt, 1995 stimmte die Mitgliederversammlung einer Kreditaufnahme in Höhe von 70.000 DM zu. Um die nicht unerhebliche finanzielle Belastung beim Kreditgeber abzusichern und um ihre Verbundenheit dem Verein gegenüber zu demonstrieren, bürgten die Vorstandsmitglieder Helmut Korn, Karl-Heinz Kleinlein und Manfred Heiden mit ihren Privatvermögen. Noch im gleichen Jahre konnte mit dem Erweiterungsbau, unter der fachlichen Bauleitung von Konrad Buchert begonnen werden.


Richtfest Erweiterungsbau
Richtfest Erweiterungsbau

1996 konnte dank des unermüdlichen Einsatzes der Bauleitung und der Arbeitskraft zahlreicher Helfer nach guter alter Tradition Richtfest gefeiert werden. Kurz darauf präsentierte sich das Flaggschiff des Vereins in imposanter Gestalt.


Zwischenzeitlich stand die Zeit in den Grabelandanlagen selbstverständlich auch nicht still. Es wurde und wird gewurschtelt und gewerkelt. Insbesondere in der Anlage Tiefgewanne gab es zeitweise Grund zur Besorgnis. Das Gelände sollte Baumaßnahmen der Stadt zum Opfer fallen, welche aber letztendlich und zum guten Glück wieder verworfen wurden. Leider lassen die vorhandenen Unterlagen keine genaueren Recherchen zu. Auch in der Anlage Katzengalgen war man über die Planung eines Industriegebietes besorgt.


1997 übernahm Konrad Buchert nach dem Tod von Helmut Korn den Vorsitz. Sein Stellvertreter war weiterhin bis 2002 Heinrich Machwirth. Danach begleidete Herbert Erhard das Amt des zweiten Vorsitzenden. Ein kurzes Intermezzo in diesem Amt legte Uwe Herrmann ein, bis Ursula Müller kommissarisch einsprang.


Die Anlage Tiefgewanne feiert ihr 70 jähriges und die Anlage Schänzelweg ihr 40 jähriges Bestehen.


1998 wurde die Geschäftsstelle erweitert und eine notwendig gewordene Toilette für das Gaststättenpersonal angebaut.


2002 wurden die Toiletten der Gaststätte modernisiert.


2003 errichteten die Gartenfreunde der Anlage Bayreuther-Straße eine Gemeinschafts-Toilettenanlage.Die Abwasserleitungen wurden an das städtische Kanalnetz angeschlossen. Der Verein übernahm einen Teil der Anschlusskosten.


2005 wurde Ursula Müller, die schon in früheren Jahren in der Vorstandschaft vertreten war, zur 2. Vorsitzenden gewählt.


2006 musste das Dach des Vereinsheimes durch eine Fachfirma erneuert werden. Das Dach über der Terrasse wurde in Eigenleistung erneuert. Um zukünftige Mietkosten einzusparen wurden eigene Festzeltgarnituren angeschafft.


2007 fand der Nikolausmarkt erstmals auf dem Gelände der Anlage Bayreutherstrasse statt.


2008 wurde nach 52-jährigem Bestehen der Anlage Schänzelweg, mit Frau Heidemarie Kleb, erstmals eine Frau in das Amt des Obmann's (-frau) gewählt.


2009 gab es tiefgreifende Veränderungen in der Vereinsführung. Die bisherige 2. Vorsitzende, Frau Ursula Müller, trat als erste weibliche Vorsitzende in der Geschichte des Vereins an die Spitze der Vorstandschaft.
Der bisherige 1. Schatzmeister Karl-Heinz Kleinlein wurde zu ihrem Stellvertreter gewählt.
Der ausgeschiedene, mit 11 Amtsjahren bisher dienstälteste, 1. Vorsitzende Konrad Buchert wurde zum Ehrenvorsitzenden gewählt.
Der Verein feiert beim Sommerfest sein 85-jähriges Bestehen.>


2010 schied die Obfrau Heidemarie Kleb auf eigenen Wunsch wieder aus ihrem Amt.
Der 2009 gewählte 1. Schatzmeister Johannes Lehné schied aus der Vorstandschaft aus. Karl-Heinz Kleinlein übernahm sein Amt kommissarisch bis zur nächsten Wahl.


2011 wurde Karl-Heinz Kleinlein zum 1. Vorsitzenden gewählt. Damit war die Vereinsführung wieder in Männerhand. Ursula Müller wurde 2. Vorsitzende.
Björn Horst Lips wurde jüngster Schatzmeister in der Vereinsgeschichte.
Die Küche des Vereinsheims wurde in Eigenleistung durch Vorstandsmitglieder und ehrenamtliche Vereinsmitglieder in vielen Arbeitsstunden und mit großem Engagement vergrößert, d.h. in der Grundfläche fast verdoppelt.
Das traditionelle Sommerfest wurde mangels Zuspruch erstmals seit 1977 wieder ausgesetzt.


2012 entschied die Vorstandschaft auf die Ausrichtung des Sommerfestes doch nicht ganz zu verzichten. Die Mitglieder, ihre Familien und Freunde sollten weiterhin die Möglichkeit haben sich in geselliger Runde zu treffen und gemeinsam zu feiern. Man verzichtete jedoch auf den Aufbau des großen Festzeltes, was den Arbeitsaufwand der freiwilligen Helfer um einiges reduzierte. Es wurden lediglich Garnituren, Schirme und ein Verkaufswagen aufgestellt. Die Resonanz war zufriedenstellend und lässt für die Zukunft hoffen.


2013 wurde unsere Zuversicht, das Sommerfest betreffend, jäh gebremst. Trotz eigentlich zufriedenstellender Besucherzahlen, mussten wir nicht unerhebliche finanzielle Einbusen verzeichnen und müssen uns über die Zukunft noch entscheiden.
Ursula Müller schied während der laufenden Amtszeit, aus persönlichen Gründen, aus der Vorstandschaft. Schatzmeister Björn Horst Lips konnte seinem Vorgänger, die Amtszeit betreffend, enttäuschenderweise nicht folgen und schied, wegen unüberwindbarer Diskrepanzen, zum Jahresende aus seinem Amt.


2014 übernahm Dieter Pfundstein kommissarisch den Posten des 2. Vorsitzenden.
Johannes Lehné wurde nach seinem Ausscheiden 2010 wieder kommissarich 1. Schatzmeister.
Trotz 90 jährigem Vereinsjubiläum, musste das Sommerfest leider wieder, mangels freiwilliger Helferinnen und Helfern ausfallen.
Bei der etwas vorgezogenen Mitgliederversammlung wurden Pfundstein und Lehne in ihre Amter gewählt.
Der Nikolausmarkt fand wieder in der Anlage Schänzelweg statt. Leider nur schwach reflektiert.


2015 keine nennenswerte Vorkommnisse.


2016 Unser Ehrenmitglied Heinrich Machwirth ist seit Bestehen der Anlage Schänzelweg Mitglied in unserem Verein. Bei der Mitgliederversammlung wird er für 60 Jahre Treue und Engagement geehrt.
Der Gemeinschaftsgarten der Anlage Bayreuther Straße wird mit sämtlichem Inventar und allen Rechten und Pflichten dem Verein überschrieben. Zur Deckung der laufenden kosten, sollen die Räumlichkeiten verstärkt zur Ausrichtung privater Feste der Mitglieder vermietet werden.
2017 Karl-Heinz Kleinlein verabschiedet sich nach mehr als 30 Jahren, als Schatzmeister und Vorsitzender aus der Vorstandschaft.
Arthur Heilemann wird 1. Vorsitzender.


2018 Dieter Pfundstein tritt als 2. Vorsitzender zurück. Ursula Müller übernimmt kommissarisch.


2019 Ursula Müller wird von der Mitgliederversammlung zur 2. Vorsitzenden gewählt, verstirbt aber leider kurze Zeit später. Regina Ketelsen übernimmt kommissarisch.
Karl-Heinz Kleinlein wird zum Ehrenmittglied ernannt.


2020 war das Vereinsleben weitgehend vom Einfluss der Corona-Pandemie geprägt. Die Mitgliederversammlung konnte im März noch abgehalten werden. Regina Ketelsen wird zur 2. Vorsitzenden gewählt. Der langjährige Gerätewart, Reiner Hick, wird Ehrenmitglied. Unser Ehrenvorsitzender, Konrad Buchert, wird für 50-jährige Vereinsmitgliedschaft geehrt. Im weiteren Verlauf des Jahres mussten sämtliche gewohnten Veranstaltungen abgesagt werden.


2021 Auch dieses Jahr verlief aufgrund der Pandemie ohne besondere Vorkommnisse.


2022 Nach der abgeschwächten Pandemielage nimmt das Vereinsleben wieder Fahrt auf.


Die Vereinsgaststätte war vom Pächter nach dessen Kündigung in einem desolaten Zustand zurückgelassen worden. Gastraum und Küche wurden mit erheblichem Aufwand gründlich renoviert und nach grundlegender Umgestaltung unter neuer Leitung als „Café Nostalgie” wiedereröffnet.


Endlich konnte auch wieder ein Sommerfest veranstaltet werden, welches von den Mitgliedern gerne angenommen wurde und nach langer Zeit ein geselliges Beisammensein ermöglichte.


Inmitten ihrer regulären Amtszeit, traten der 1. Vorsitzende Arthur Heilemann und der 1. Schriftführer Maximilian Heilemann von ihren Ämtern zurück.


Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde im September Regina Ketelsen als 2. Frau in der Vereinsgeschichte zur 1.Vorsitzenden und Eric Dancer zum 2. Vorsitzenden gewählt. Der 1. Schatzmeister, Johannes Lehné, der ebenfalls zurückgetreten war, blieb jedoch weiterhin im Amt. Infolge der Umstrukturierung des Vereinsheimes, wäre die Versammlung beinahe aus Platzmangel abgebrochen worden.


Im November wurde im Gemeinschaftsgarten Bayreuther Straße zu einem „Bayrischen Abend” geladen. Manche Gäste waren in Tracht erschienen und es wurde in ausgelassener Stimmung gefeiert. Auch diese Veranstaltung war ein voller Erfolg.


Bei den ebenfalls im November abgehaltenen Obmannwahlen übernahm Thomas Lips für seinen Bruder Heinrich, der aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden musste, das Amt in der Anlage Schänzelweg. Die Vertreter der Anlagen Bayreuther Straße und Katzengalgen verblieben in ihren Ämtern. Für die Anlage Tiefgewanne trat Christian Heiden gegen den 2. Vorsitzenden Eric Dancer zur Wahl an. Christian Heiden wurde von den Wahlberechtigten, mit knappem Vorsprung, ins Amt gewählt und somit setzte sich die Tradition der „Obmann Familie” Heiden in 3. Generation fort.


Zum Jahresausklang wurde im Schänzelweg zum Glühweintreff geladen.


2023 Im März wurde nach 2020 wieder die erste ordentliche Mitgliederversammlung abgehalten. Im geschäftsführenden, sowie im erweiterten Vorstand gab es einige Veränderungen. Johann Wiesler schied altersbedingt als 2. Schriftführer aus. Gabriele Grünenwald rückte nach und Anja Hopfinger wurde zur 3. Schriftführerin gewählt. Für den aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen Revisor, Harry Braun, wurde Monika Krawczyk ins Amt gewählt. Die Besetzung der übrigen Ämter blieb unverändert. Der 1. Schatzmeister Johannes Lehné, der 2. Schatzmeister Peter Korn und die Gartenfreundinnen Elsa Heiden und Heidemarie Kleb wurden zu Ehrenmitgliedern ernannt. Das Amt des Fachberaters blieb mangels Interessenten weiterhin unbesetzt.


Im April wurde nach vielen Jahren endlich mal wieder etwas für die Kinder getan. Der Osterhase hatte sich in die Anlage Schänzelweg verirrt und seine Geschenke für die Kleinen versteckt. Die Aktion fand erwartungsgemäß regen Zuspruch.


Wir haben viel erreicht. Jetzt gilt es Erworbenes zu erhalten und weiterzustreben im Geiste der Männer von 1924. Erhalten wir uns gemeinsam unsere Gärten, erziehen wir unsere Kinder zu Menschen, die wie wir in der Gemeinschaft leben wollen und erteilen wir der Anonymität eine deutliche Absage

Dokumente


Ein wenig Literatur

Gartenordnung

Bundeskleingartengesetz

Satzung


Muster-Pachtvertrag




Bei Interesse bitte an das Vorstandsbüro Schänzelweg wenden oder per e-Mail !!


Pächter kann werden, wer Mitglied im Verein ist und sich für einen Garten beworben hat, Bewerbungen gehen nicht nach Personen, sondern nur nach der vorgegebenen Rangliste. Wird ein Garten vergeben, rückt der nächste Bewerber auf Platz 1 usw. vor. nachstehend stellen wir Ihnen zur Kenntnisnahme einen Muster- Pachtvertrag dar.

Stand März 2OO1


§1 Pachtgegenstand und Verpachtungszweck
1. Der Zwischenpächter verpachtet aufgrund des mit dem Stadtverband der Kleingärtner Ludwigshafen am Rhein e.V. abgeschlossenen Zwischenpachtvertrag den oben genannten Garten in seinem jetzigen Zustand an den Pächter.
2. Der Pächter pachtet den Garten zur ausschließlich kleingärtnerischen Nutzung im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKIeinG in der jeweils gültigen Fassung).
3. Die kleingärtnerischen Pflichten werden durch
1. die Bestimmungen dieses Vertrages,
2. die Gartenordnung,
3. die Richtlinien und Empfehlungen der Stadt,
4. die Schiedsgerichtsordnung
5. die Wertermittlungsrichtlinien des Landesverbandes Rheinland-Pfalz,
6. die Satzung des Stadtverbandes,
7. die Satzung des Vereins sowie die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die in Ausführung dieser Satzungen ergehen, näher geregelt.
4. Der Pächter verpflichtet sich, den Kleingarten ordnungsgemäß zu bewirtschaften und in einem guten Kulturzustand zu halten.
5. Der Pächter verpflichtet sich, in dem von der Mitgliederversammlung festgelegten Umfang Gemeinschaftsarbeit zu leisten.
6. Bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens hat der Pächter die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.


§2 Pachtdauer und Pachtjahr
1. Der Pachtvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2. Pachtjahr ist der Zeitraum vom 01. Dezember des einen bis zum 30. November des nächsten Kalenderjahres.

Beitrag, Pachtzins und Nebenkosten
1. Der Pächter hat an den Zwischenpächter die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeiträge zu entrichten.
2. Entsprechend der Größe des Gartens ist ein Pachtzins in Höhe des zwischen der Stadt Ludwigshafen am Rhein und dem Stadtverband der Kleingärtner im Generalpachtvertrag vom 28. September 1978, geändert am 20.06.1995, jeweils vereinbarten Betrages zu zahlen.
3. Der Pächter trägt die Kosten für seinen Wasserverbrauch und die Miete für den Großwasserzähler als Nebenkosten. Außerdem hat er die vom Verein von Fall zu Fall festgesetzten Umlagen zu entrichten.
4. Der Pachtzins und die sonstigen Beträge sind bis zum 31. März eines jeden Jahres zu entrichten. Diese sind unaufgefordert auf das Konto des Zwischenpächters zu überweisen. Bei Zahlungsverzug sind vom Beginn des Verzuges (§ 284 BGB) an, 4 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 v.H. zu zahlen. Der am ersten eines Monats geltende Basiszinssatz ist für jeden Zinstag dieses Monat zu Grunde zu legen.


§4 Ausschließlich persönliche Berechtigung
1. Der Pächter ist verpflichtet, den Kleingarten selbst zu bestellen. Er darf Früchte und Blumen nur zum Eigenbedarf ziehen.
2. Ein gewerbs- oder gewohnheitsmäßiger Verkauf ist ihm untersagt.
3. Der Pächter darf den Kleingarten nicht weiter verpachten oder Dritten überlassen. Er darf die Laube nicht zum Wohnen oder zu gewerblichen Zwecken benutzen und sie auch nicht Dritten zu diesen Zwecken überlassen.


§5 Gewährleistung
1. Die Verpachtung des Kleingartens erfolgt in seiner derzeitigen Beschaffenheit. Der Zwischenpächter haftet nicht für sichtbare oder unsichtbare Sachmängel, für die Bodenbeschaffenheit und die Ertragsfähigkeit des Pachtgrundstücks.
2. Der Pächter ist verpflichtet, festgestellte Mängel der an ihn übergebenen Einrichtungen und an von ihm eingebrachten Sachen, soweit sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zu beheben, solange er sie selbst durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigen kann. Lässt er Mängel, für deren Beseitigung er verantwortlich ist, durch Dritte beseitigen, so hat er keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten.
3. Es besteht kein Anspruch auf Pachtzinsminderung oder Entschädigung, wenn Gartenerzeugnisse, Anpflanzungen, Anlagen oder Einrichtungen des Kleingartens durch höhere Gewalt ganz oder teilweise vernichtet werden oder wenn die Nutzung des Kleingartens durch sonstige Umstände, auf die der Vorstand keinen Einfluss nehmen kann, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird.


§6 Duldung öffentlicher Einrichtungen
Der Pächter ist verpflichtet, die Zu- und Fortführung von Wasser-, Gas - und Stromleitungen oder sonstige im öffentlichen Interesse liegenden Anlagen durch oder über seinen Kleingarten hinweg sowie die Aufstellung von Masten an den Grenzen des Kleingartens ohne Anspruch auf Entschädigung für die Überquerung bzw. Inanspruchnahme des Kleingartens zu dulden. Der Pächter hat einen Ersatzanspruch wegen der an den Pflanzen entstandenen Schäden gegenüber dem Veranlasser. Der Ersatz ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.


§7 Wohnungswechsel
Der Pächter hat einen Wohnungswechsel unverzüglich dem Zwischenpächter mitzuteilen.


§8 Betreten des Kleingartens
Den Beauftragten des Stadtverbandes bzw. dem Vorstand des Kleingartenvereins oder einem Beauftragten des Grundstückseigentümer ist nach Voranmeldung - bei Gefahr im Verzug jederzeit - Zutritt zum Kleingarten zu gewähren.


§9 Beendigung des Vertrages durch den Pächter
1. Der Pächter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Pachtjahres kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis spätestens 31. August dem Zwischenpächter zugegangen sein. Geht sie nach diesem Zeitpunkt ein, so endet der Vertrag ein Jahr später, wenn der Zwischenpächter nicht einer früheren Vertragsbeendigung zustimmt.
2. Stirbt der Pächter, endet der Vertrag mit Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod folgt. Die Neuverpachtung ist ausschließlich Angelegenheit des Zwischenpächters.
3. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses durch Tod des Pächters kann mit dem überlebenden Ehegatten oder mit einem seiner Kinder ein Pachtvertrag geschlossen werden, wenn ein entsprechender Antrag innerhalb eines Monats nach dem Todesfall gestellt wurde und die Gewähr für eine ordnungsmäßige kleingärtnerische Nutzung des Kleingartens gegeben ist.
4. Es ist in jedem Fall ein Gutachten nach den Wertermittlungsrichtlinien des Landesverbandes Rheinland-Pfalz vom 09.08.1994 zu erstellen.


§10 Fristgerechte Kündigung durch den Zwischenpächter
Der Zwischenpächter kann den Pachtvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn der Pächter ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung eine nicht kleingärtnerische Nutzung fortsetzt oder andere Verpflichtungen, die die Nutzung des Kleingartens betreffen, nicht unerheblich verletzt, insbesondere mit der Pacht und
1. sonstigen Entgelten im Sinne des § 3 dieses Vertrages im Rückstand ist
2. die Laube zum dauernden Wohnen benutzt
3. das Grundstück unbefugt einem Dritten überlässt
4. erhebliche Bewirtschaftungsmängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt
5. oder geldliche bzw. sonstige Gemeinschaftsleistungen für die Kleingartenanlage verweigert


§11 Außerordentliche Kündigung durch den Zwischenpächter Der Zwischenpächter kann den Pachtvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn, 1. der Pächter mit der Entrichtung des Pachtzinses in Verzug ist und den Rückstand nicht innerhalb von zwei Monaten nach schriftlicher Mahnung die fällige Pachtzinsforderung ausgleicht. 2. der Pächter oder die von ihm auf dem Kleingartengrundstück geduldeten Personen so schwerwiegende Pflichtverletzungen begehen, insbesondere den Frieden in der Kleingartenanlage so nachhaltig stören, dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses niemanden zugemutet werden kann.


§12 Sonstige Kündigungsgründe des Zwischenpächters Der Zwischenpächter kann den Kleingarten kündigen, wenn 1. die Beendigung des Pachtverhältnisses erforderlich ist, um die Kleingartenanlage neu zu ordnen, insbesondere um Kleingärten auf die im § 3 Abs. 1 BKIeinG vorgesehene Größe zu beschränken, die Wege zu verbessern oder Spiel- oder Parkplätze zu errichten. 2. der Eigentümer ihm gekündigt hat, weil der einen Garten selbst oder durch Angehörige im Sinne des § 8 Zweites Wohnungsbaugesetz kleingärtnerisch nutzen will, sofern dem Eigentümer anderes geeignetes Gartenland nicht zu Verfügung steht; der Zwischenpächter achtet darauf, dass bei der Auswahl des deshalb zu kündigenden Gartens die Belange der Kleingärtner berücksichtigt sind. 3. planungsrechtlich eine andere als die kleingärtnerische Nutzung zulässig ist und der Eigentümer durch die Fortsetzung des Pachtverhältnisses an einer anderen wirtschaftlichen Verwertung gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. 4. die als Kleingarten genutzte Grundstücksfläche alsbald der im Bebauungsplan festgesetzten anderen Nutzung zugeführt oder alsbald für diese Nutzung vorbereitet werden soll; die Kündigung ist auch vor Rechtsverbindlichkeit des Bebauungplans zulässig, wenn die Gemeinde seine Aufstellung, Änderung oder Ergänzung beschlossen hat, nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass die beabsichtigte andere Nutzung festgesetzt wird, und dringende Gründe des öffentlichen Interesses die Vorbereitung oder die Verwirklichung der anderen Nutzung vor Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans erfordert, oder 5. die als Kleingartenanlage genutzte Grundstücksflächenach abgeschlossener Planfeststellung für die festgesetzte Nutzung oderfür die in § 1 Abs. 1 des Landbeschaffungsgesetzes genannten Zwecke alsbald benötigt wird.


§13 Form und Frist einer Kündigung durch den Zwischenpächter 1. Die Kündigung durch den Zwischenpächter erfolgt schriftlich. Sie wird mit Zugang beim Pächter wirksam. 2. Im Falle des § 11 dieses Vertrages kann die Kündigung jederzeit erfolgen. Im Falle des § 10 muss sie bis zum dritten Werktag im August zum 30. November ausgesprochen sein. In den Fällen des § 12 muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag im Februar ausgesprochen sein, damit sie zum Ende des Pachtjahres wirksam wird. In den Fällen des § 12 Nr. 4 und 5 dieses Vertrages bleibt § 9 Abs. 2 Satz 2 BKIeinG unberührt.


§14 Rückgabe des Kleingartens 1. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses ist der Kleingarten in dem Zustand zurückzugeben, in dem ihn der Pächter übernommen hat und der eine ordnungsgemäßen Bewirtschaftung durch den Nachpächter erlaubt. Erfüllt der Pächter diese Verpflichtung nach Aufforderung durch den Zwischenpächter nicht fristgerecht, so hat er die für die Instandsetzung des Kleingartens entstehenden Kosten zu erstatten. 2. Der Pächter ist bis zur Beendigung des Pachtverhältnisses berechtigt, Anpflanzungen und Anlagen, mit denen er den Kleingarten versehen hat, zu entfernen und mitzunehmen, soweit sie nicht gemäß Abs. 4 und 5 im Kleingarten zu belassen sind. Nach diesem Zeitpunkt entfällt das Wegnahmerecht. 3. Der Pächter ist verpflichtet, Anpflanzungen und bauliche Anlagen, deren Beseitigung vom Zwischenpächter verlangt wird, aus dem Kleingarten zu entfernen. Kommt er dieser Verpflichtung innerhalb einer ihm vom Verpächter gesetzten Frist nicht nach, ist der Zwischenpächter berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten des Pächters zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. 4. Dem Zwischenpächter steht für seine Forderungen aus dem Pachtverhältnis ein Pfandrecht an den vorhandenen Anpflanzungen und Einrichtungen des Pächters zu. Die Entfernung von Gegenständen, die im Eigentum des Pächters stehen, ist daher bei Beendigung der Pacht erst zulässig, wenn der Zwischenpächter sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat. 5. Auf Verlangen des Zwischenpächters hat der Pächter bauliche Anlagen und Bepflanzungen aller Art, mit denen das Pachtland versehen ist und die nicht nach Abs. 3 zu beseitigen sind, zurückzulassen. In diesem Falle verpflichtet er sich, das Eigentum an den baulichen Anlagen und Anpflanzungen gegen eine Entschädigung unmittelbar auf den vom Zwischenpächter bestimmten Nachfolger zu übertragen. 6. Der Zwischenpächter veranlasst die Ermittlung der Entschädigung für die im Kleingarten verbleibenden Anpflanzungen und baulichen Anlagen und nimmt die Neuverpachtung vor. Grundlage für die Wertermittlung (Abschätzung) sind ausschließlich die vom Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz genehmigten "Richtlinien für die Wertermittlung von Anpflanzungen und baulichen Anlagen in Kleingärten bei Pächterwechsel" des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e.V. in der jeweils geltenden Fassung. Die Kosten für die Wertermittlung trägt der ausscheidende Pächter. 7. Nach Abschluß des Vertrags mit dem Pachtnachfolger überträgt der ausscheidende Pächter durch gesonderten Vertrag das Eigentum an den Anpflanzungen und baulichen Anlagen gegen Zahlung der nach Abs. 6 festgestellten Entschädigung auf den neuen Pächter. Dieser hat die Entschädigung an den Zwischenpächter zu zahlen, der den Betrag nach Abzug der Kosten bei Nichterfüllung der Beseitigungspflicht nach Abs. 3 sowie sonstiger Forderungen an den ausscheidenden Pächter weiterleitet. Ein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Zwischenpächter oder Grundstückseigentümer besteht nicht. Dies gilt auch dann, wenn ein Pachtnachfolger nicht vorhanden ist. 8. Wird der Pachtvertrag vom Zwischenpächter nach § 9 Abs. 1 Nrn. 2-6 BKIeingG gekündigt, gilt für den Entschädigungsanspruch die Vorschrift des § 11 BKIeingG. 9. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses fällt der Kleingarten an den Zwischenpächter zurück, der die Neuverpachtung vornimmt. Der Pächter ist nicht berechtigt, gegen den Willen des Zwischenpächters über den Kleingarten anderweitig zu verfügen.


§15 Schiedsklausel Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden nach der zwischen der Stadt Ludwigshafen am Rhein und dem Generalpächter vereinbarten Schiedsvereinbarung geregelt.


§16 Schlussbestimmungen 1. Die Parteien sind sich einig, dass der Vertrag auch weiter gilt, wenn einige seiner Bestimmungen nichtig sein sollten. Beide Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, die mit der unwirksamen Vertragsbestimmung verfolgten Zwecken auf rechtlich zulässigen Wege herbeizuführen. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich. 3. Als Bestandteil dieses Vertrages gelten: 3.1 Gartenordnung in der jeweils geltenden Fassung 3.2 Wertermittlungsrichtlinien des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e.V. in der jeweils geltenden Fassung. Soweit diese Unterlagen diesem Vertrag nicht beigegeben sind, können sie beim Verpächter eingesehen werden. Auf Wunsch wird eine Fotokopie ausgehändigt.


Ludwigshafen am Rhein, den
nachfolgend unterschreiben der neue Pächter und der 1. Vorstand



Wir gedenken unseren Verstorbenen Mitgliedern

In gegenken

Liste wird seit 2006 geführt
Name Monat Jahr
Heidemarie Krämer Februar 2023
Andreas Hopfinger Januar 2023
Ruth Fischer November 2022
Erwin Heiden Mai 2022
Sigrid Müller März 2022
Elisabeth Fischer 2021
Herbert Ehrhardt November 2021
Dieter Pfundstein September 2021
Ong Van Loi Juli 2021
Sigfried Krämer März 2021
Rolf Jachmann März 2021
Heinz Lorenz Januar 2021
Artur Zimmer Januar 2021
Evamaria Zott-Möckel August 2020
Priska Schmidt Juli 2019
Mohamad Salman Mai 2019
Ursula Müller April 2019
Rüdiger Römmler Februar 2019
Ilse Schmidt Februar 2019
Hannelore Schromm Februar 2019
Karl Rauth Dezember 2018
Giovanna Leone November 2018
Hans-Jürgen Müller September 2018
Werner Müller September 2018
Renate Rauth Juli 2018
Georg Schigulla Mai 2018
Norbert Martin März 2017
Luzia Winstel Januar 2017
Charlotte Leipold 2016
Irmino Heigel November 2016
Hans Famulla November 2016
Ulricke Christopherson-Simon September 2016
Horst Lenhart August 2016
Karl Adolph Januar 2016
Günter Zimmermann Oktober 2015
Hans Kapner August 2015
Karl-Heinz Klein Juli 2015
Bruno Hofmann Juni 2015
Ilona Zimmer Mai 2015
Johanna Saalbach März 2015
Roland Vasquez Januar 2015
Walter Hoffmann 2014
Kurt Horn 2014
Eugen Kopf Oktober 2014
Grete Wissendaner Juli 2014
Stefan Schromm Mai 2014
Sonja Heiden April 2014
Heinrich Bellanger 2014
Wolfgang Paul November 2013
Heinrich Heiden Juli 2013
Hans Adolf Spieß März 2013
Otto Jotter März 2013
Reinhold Armbrust Dezember 2012
Karl Wendel September 2012
Alfred Guth März 2012
Mario Taglialegami Dezember 2011
Horst Oest Dezember 2011
Theodor Riegel September 2011
Klaus baron Juli 2011
Helmut Hyka Juli 2011
Harald Gobel Mai 2011
Kurt Herrmann Dezember 2010
Herbert Klein Dezember 2010
Hans-Dieter Ullrich September 2010
Günter Fronczek Juli 2010
Hans-Dieter Brückner März 2010
Magarete Knauer März 2010
Johanna Vogt Dezember 2009
Maria Puchalla Dezember 2009
Horst Rossel Dezember 2009
Werner Paetow August 2009
Karl Simson März 2009
Theo Koutsumpinas Dezember 2008
Walter Hofmann September 2008
Alfons Depta März 2008
Thomas Seibert Februar 2008
Klaus Dengler Dezember 2007
Wolfgang Poremski September 2007
Karl Centner August 2007
Manfred Heiden März 2007
Ludwig Buckmeier März 2007
Alma Schröck März 2007
Heinz Heiden Februar 2007
Arthur Heilmann Sen. Januar 2007
Angelika Ostermann November 2006
Renate Nüss-Kams November 2006
Walter Keuschel August 2006
Frieda Nickel Februar 2006
Heinrich Hoßfeld Februar 2006


Impressum

Angaben gemäß §5 TMG:



Gemeinnütziger Kleingartenbauverein
Große-Blies e.V.
Christian-Weiß-Strasse 5

67059 Ludwigshafen/Rh.



Vertreten durch:



1. Vorsitzende: Regina Ketelsen
2. Vorsitzender: Eric Dancer
1. Schatzmeister: Johannes Lehnè



Kontakt



Vereinsbüro Tel. 0621 / 51 33 59 Erreichbar Mittwoch's außer am 1. eines Monats von 19:00 - 20:00 Uhr oder per e-Mail: grosseblies.ev@outlook.de



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